Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr beruft der Vorstand mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich oder elektronisch eine ordentliche Mitgliederversammlung unter Angabe der Tagesordnung ein. Über Anträge zur Änderung der Tagesordnung wird zu Beginn der Mitgliederversammlung abgestimmt. Der Versammlungsleiter beruft einen Protokollanten. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung beschließt in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse über die Änderung der Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von vier Fünfteln der anwesenden Mitglieder erforderlich.

Mittwoch 13. November 19.00 Uhr
Judenhof | Parchimer Straße 6A | 19348 Perleberg

Die vorläufige Tagesordnung wird rechtzeitig bekannt gegeben.